Starbucks-Streit

Der Starbucks-Streit zwischen den Niederlanden und der EU geht weiter

Der Starbucks-Streit zwischen den Niederlanden und der EU geht weiter

Der Starbucks-Streit zwischen den Niederlanden und der EU geht weiter

2014 leitete eine EU-Kommission aus Brüssel ein Ermittlungsverfahren gegen die Niederlande ein, da diese angeblich dem Kaffeeriesen Starbucks sowie dem italienischen Automobilhersteller Fiat selektive Steuervorteile gewährt haben soll. Jetzt geht der Streit in die nächste Runde.

Konkret ging es um den Vorwurf, dass die niederländische Regierung sowohl Starbucks als auch Fiat sogenannte Steuervorabbescheide ausgestellt haben, in welchen die Unternehmen schon vor Ablauf des Geschäftsjahres die abzugebenden Steuern mitgeteilt werden.

So weit, so gut, ein eigentlich legales – und in vielen europäischen Ländern ein vollkommen alltäglicher Vorgang. Doch was ist, wenn die vorab genannten Steuern mit der Realität so gar nichts zu tun haben? Diesen Verdacht sah die EU-Kommission als gegeben an und eröffnete im Juni 2014 die Ermittlungen.

Zu tief gestapelt?

Die EU-Kommission ist am Ende ihrer Untersuchungen zu dem Schluss gekommen, dass die Regierung in Den Haag viel zu niedrige Steuern angesetzt habe. Die Verrechnungspreise für die Produkte haben in keiner Weise den realen Marktbedingungen entsprochen, wodurch es zu einer Verringerung der Steuerlast gekommen sei. Die EU-Kommission sieht es als gegeben an, dass dies zu einem unfairen Wettbewerbsvorteil für Starbucks geführt habe und fordert eine Nachzahlung.

Diese 20-30 Millionen Euro, um die es hierbei geht, sollen alsbald der niederländischen Regierung nachgezahlt werden, um diese Wettbewerbsvorteile wieder zu egalisieren.

Die Niederlande geben sich kämpferisch

Der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem hat sofort nach der Entscheidung angekündigt, dass die Niederlande Rechtsmittel einlegen werden. In einem schriftlichen Statement, welches dem niederländischen Parlament vorgelegt wurde, heißt es, dass die EU-Kommission nicht überzeugend darlegen konnte, dass es sich bei den legalen Steuerregelungen um eine steuerliche Unterstützung des Staates gehandelt habe.

Ob und wann Starbucks und Fiat also nachzahlen müssen, steht vorerst noch in den Sternen. Oder besser: in den Berufungsakten.